Auslichten – Gartenlexikon A-Z
Beerenobst und schnell verwildernde blühende Sträucher sollten, bei Frucht- und Blütenverlust, mindestens einmal jährlich ausgelichtet werden. Die nicht mehr blühfähigen Zweige werden bodennah abgeschnitten, um dem Sonnenlicht wieder ungehinderten Zugang an die verdeckten Pflanzenteile zu gewähren.